Steuerstreit und Steuerstrafrecht – Ihre Rechte entschlossen vertreten
Wenn es ums Geld geht, wird es ernst – vor allem bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. In Zeiten zunehmender fiskalischer Kontrolle nehmen Streitfälle spürbar zu. Und die Zahlen sprechen für sich: Viele Einsprüche und Klagen sind erfolgreich. Wer seine Interessen durchsetzen will, braucht jedoch fundiertes Fachwissen, strategisches Geschick und prozessuale Erfahrung.
Die RR GmbH steht Ihnen bei steuerlichen Konflikten entschlossen zur Seite – ob im Einspruchsverfahren, vor dem Finanzgericht oder, wenn nötig, bis hin zum Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht. Unsere Steuerjuristen und Rechtsanwälte analysieren Ihre Situation sorgfältig, bewerten realistisch die Erfolgschancen und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck – außergerichtlich wie prozessual.
Steuerstrafrecht – keine Grauzone für Irrtümer
Besonders heikel wird es, wenn steuerliche Fehler strafrechtlich relevant werden. In Bereichen wie Umsatzsteuer oder Lohnsteuer geraten selbst Unternehmer ins Visier der Behörden, die in guter Absicht gehandelt haben. Auch bei bloßen Ordnungswidrigkeiten können hohe Geldbußen drohen.
Unsere Spezialisten unterstützen Sie in allen Phasen – von der strafbefreienden Selbstanzeige über die Begleitung in Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung vor Gericht. Dabei verbinden wir steuerliches Know-how mit strafrechtlicher und strafprozessualer Kompetenz. Darüber hinaus helfen wir, Risiken frühzeitig zu erkennen und mit unserer Präventivberatung rechtssicher zu handeln.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Vertretung in Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
- Klageführung vor Finanzgerichten
- Revisionsverfahren und Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesfinanzhof
- Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht
- Beratung und Abwicklung wirksamer Selbstanzeigen
- Verteidigung in Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Präventive Beratung zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken